| Formal ist die Oekobilanz in folgende Schritte unterteilt (s. Abbildung): Zieldefinition und Systemgrenzen: Zuerst muss definiert werden, was genau in der Oekobilanz betrachtet werden soll: Ist es eine ganze Unternehmung, das Produkt einer Unternehmung, ist es ein einzelner Prozess? Müssen gewisse Standards eingehalten werden, die branchenüblich sind? Was gehört alles zum Betrachtungsgegenstand? Diese Fragen sind abhängig von der konkreten Anwendung der Oekobilanz. Sachbilanzierung: In diesem Schritt werden die Stoff- und Energieflüsse festgestellt, die zur Erfüllung der betrachteten Aktivität benötigt werden. Die Erhebung dieser Daten ist oft eine Detektivarbeit, bei der es manche Denkaufgabe zu lösen gilt. Wirkungsanalyse und Bewertung: Sind die Stoff- und Energieflüsse, die durch das betrachtete "System" (= Betrachtungsgegenstand) hindurchfliessen, einmal erhoben, so müssen sie bewertet werden. Die Umweltauswirkungen der bilanzierten Flüsse werden gegeneinander verrechnet, so dass man sie zu einer geeigneten Grösse aggregieren (= zusammenfassen) kann. Das Ergebnis ist eine Zahl, in der Schweiz üblicherweise mit der Einheit UBP; das steht für "Umweltbelastungspunkte".  |